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Die französischen Reformen

zuletzt aktualisiert: 13.09.2007

Code Civil im Historischen Museum der Pfalz Speyer [Bild: Wikipedia]
Code Civil im Historischen Museum der Pfalz Speyer

Die Übernahme der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat im Jahre 1797 führte in der Region zu tiefgreifenden Veränderungen in allen Lebensbereichen.

Territorial- und Verwaltungsreform: 1797 wurden die eroberten rheinischen Gebiete in vier Departements aufgeteilt, die in Arrondissements und Kantone untergliedert waren. Die Pfalz gehörte zum Teil zum Departement Saar (Hauptort Trier), zum Teil zum Departement Donnersberg (Hauptort Mainz). Der französische Verwaltungsaufbau mit Präfekten, Unterpräfekten und einem „Maire“ (Bürgermeister) an der Spitze der Städte ersetzte die alten Strukturen. Ab 1802 war Jeanbon St. André Präfekt des Departements Donnersberg, zu Unterpräfekten wurden meist Einheimische benannt.

Reform des Rechtswesens: Die Modernisierung des Rechtswesens erhöhte die Rechtssicherheit in den linksrheinischen Gebieten. Ab 1804 galt hier nun auch der „Code Civil“, das französische bürgerliche Gesetzbuch. Zivil- und Strafrecht wurden voneinander getrennt. Die Einführung des öffentlichen, mündlichen Anklageprozesses und der Schwurgerichte schuf mehr Gerechtigkeit.

Wirtschaftsreform: Die Wirtschaft, die zuvor unter der territorialen Zersplitterung und den Kriegseinflüssen zu leiden hatte, blühte auf. Die Gewerbefreiheit wurde eingeführt, ein einheitliches Maß- und Gewichtssystem erleichterte den Handel, die Binnenzölle auf dem Rhein fielen weg und die Zugehörigkeit zu Frankreich erschloss neue Märkte. Allerdings wurde die Region auch von den rechtsrheinischen Märkten abgeschnitten, steigende Steuern und zunehmende Konskriptionen für den Dienst in der französischen Armee trübten die positive Stimmung.

Säkularisierung und Gleichberechtigung der Konfessionen: Die kirchlichen Güter links des Rheins wurden säkularisiert, Kirchenbesitz als Nationalgüter versteigert und der Zehnt wurde aufgehoben. Erstmals waren Katholiken, Protestanten und Juden gleichberechtigt, das Zivilstandswesen wurde eingeführt.

Die französischen Reformen verliehen den linksrheinischen Gebieten einen Entwicklungsvorsprung. Als „rheinische Institutionen“ suchte man an ihnen auch nach dem Ende der französischen Herrschaft festzuhalten.


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